| Rechtsanwältin für Jugendstrafrecht im Raum Rhein-Neckar |
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Typische Straftaten im Jugendstrafrecht sind Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, Körperverletzung sowie Delikte im Zusammenhang mit Drogen. Stellen „Abrippen“ auf Schulhöfen (Raub), Besprühen von Wänden (Sachbeschädigung), Schwarzfahren (Leistungserschleichung), Ladendiebstahl oder gegenseitiges Erpressen von Zigaretten, Mobiltelefonen für viele Jugendlichen Bagatellen dar, handelt es sich doch zumeist um sog. Verbrechen, also Delikte mit sehr der Straferwartung über einem Jahr Freiheitsstrafe. |

