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Sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie sowie Exhibitionismus; §§ 174 – 183 StGB stellen den Kernbereich des sog. Sexualstrafrechts dar.

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